ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
FÜR MAKLERVERTRÄGE

Der PF Vertriebs- und Beratungs GmbH, im Folgenden „PF GmbH“ genannt.

I. Abschluss des Maklervertrages

Sofern Sie von der PF GmbH ein Exposé bezüglich einer bestimmten Immobilie beziehungsweise Fläche erhalten haben, bietet Ihnen die PF GmbH den Abschluss eines Maklervertrages zu den nachfolgenden Bedingungen an.

II. Provisionsverlangen

Für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss oder die Vermittlung eines Miet-, Kauf-, Pacht-Unternehmensanteils- oder Erbbaurechtsvertrages sowie wirtschaftlich gleichwertiger Verträge (im Folgenden jeweils auch „Hauptvertrag“ genannt) betreffend der in dem Exposé jeweils dargestellten Immobilie beziehungsweise Fläche (im Folgenden „Maklerleistung“) ist bei Abschluss des Hauptvertrages eine Provision verdient und fällig. Die Höhe der Provision ergibt sich aus dem jeweiligen Exposé bzw. Vertrag. Dies gilt nur dann nicht, wenn in dem Anschreiben oder dem Exposé schriftlich darauf hingewiesen wurde, dass die Nachweis- oder Vermittlungs-leistung für das betroffene Objekt provisionsfrei erfolgt.
Die Provision ist auch fällig, wenn nicht Sie, sondern ein Dritter, der in einem Rechtsverhältnis zu Ihnen steht, den Hauptvertrag abschließt, sofern unsere Maklerleistung von Ihnen an diesen Dritten vermittelt wurde.
Bei Abschluss eines Hauptvertrages werden Sie der PF GmbH unverzüglich Kopien der für die Bemessung der vorstehenden Provision wesentlichen Seiten des unterzeichneten Hauptvertrages zur Verfügung stellen.
Eine Provision wird auch fällig, wenn weitere Flächen in der Liegenschaft innerhalb von 12 Monaten nach Beginn des Mietvertrages angemietet werden. Insofern gelten die im Exposé aufgeführten bzw. die im Vertrag vereinbarten Provisionen. Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des wirksamen Haupt-vertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf einem vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungs-tätigkeit der PF GmbH beruht. Der Kunde ist verpflichtet, der PF GmbH unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer auf-schiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.

III. Anzeige der Vorkenntnis

Sollte Ihnen der potenzielle Vertragspartner bereits bekannt sein, sind Sie verpflichtet, uns dies innerhalb von 7 Tagen schriftlich mitzuteilen. Die PF GmbH hat – unabhängig von einer Vorkenntnis hinsichtlich des potenziellen Vertragspartners – Anspruch auf die Provision, wenn die PF GmbH einen kausalen Beitrag zum Abschluss des Hauptvertrages leistet.

 

IV. Vertraulichkeit des Exposés und übermittelter Daten Folgen bei Nichtbeachtung
Das übermittelte Exposé sowie alle weiteren Daten, die Sie im Zusammenhang mit dem
Maklervertrag von der PF GmbH erhalten, sind rechtlich geschützt. Eine Weitergabe dieser von
uns übermittelten Informationen an Dritte ist nicht gestattet. Kommt es durch die unberechtigte
Weitergabe dieser Informationen, insbesondere des Exposés oder des Namens bzw. der
Kontaktdaten des Ihnen nachgewiesenen oder vermittelten Vertragspartners zum Abschluss eines
Hauptvertrages mit dem Dritten, schulden Sie der PF GmbH eine Provision in der Höhe, die
angefallen wäre, wenn die PF GmbH diesen Dritten gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages
nachgewiesen oder vermittelt hätte.

 

V. Haftungsbeschränkung – Verbot der Weitergabe an Dritte
a. Die PF GmbH haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – unbeschränkt nur für Schäden, die ein gesetzlicher Vertreter, Arbeitnehmer oder ein Erfüllungsgehilfe von der PF GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
b. Im Übrigen ist die Haftung der PF GmbH für Schäden, die die PF GmbH, deren gesetzlicher Vertreter, Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund verursachen, auf eine Gesamtsumme in Höhe von 500.000,– € beschränkt, sofern zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart worden ist.
c. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
d. Soweit Schadensersatzansprüche gegen die PF GmbH ausgeschlossen oder beschränkt sind, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Arbeitnehmer der PF GmbH.
e. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
f. Die Exposés werden von der PF GmbH auf der Grundlage der Informationen des Eigentümers erstellt und basieren auf Informationen und Quellen, die die PF GmbH für zuverlässig erachtet, aber für deren Genauigkeit, Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit die PF GmbH keine Gewähr übernimmt.
g. Die Objektdarstellung im Exposé ist ausschließlich für Informationszwecke erstellt, um das Verkaufs- bzw. Mietobjekt darzustellen und näher zu erläutern. Es soll dem Empfänger nur als Entscheidungshilfe für die Frage dienen, ob er grundsätzliches Interesse an dem Objekt hat und mit einer eigenen eingehenden Prüfung beginnen will. Das Exposé ist deshalb keine Grundlage für die positive Investitionsentscheidung bzw. die Entscheidung zum Erwerb von Rechten an oder zur Anmietung der Immobilie. Es ersetzt nicht die notwendige Prüfung der darin enthaltenen Tatsachen und Beurteilungen durch eine vom Empfänger selbst durchzuführende Prüfung, die Grundlage einer Kaufoder Mietentscheidung ist. Deshalb sind Ansprüche gleich welcher Art, insbesondere auf Schadensersatz oder Auskunftserteilung wegen unvollständiger oder unrichtiger Angaben durch die Überlassung dieses Exposés nicht begründet.
h. Das Exposé enthält keine Zusicherungen oder Garantien, auf die eine Haftung gestützt werden könnte. Gleiches gilt für sonstige Informationen im Zusammenhang mit diesem Exposé, die dem Empfänger mündlich oder schriftlich mitgeteilt werden.
i. Das Exposé ist ausschließlich für den Empfänger zu vorgenannten Zwecken bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne Zustimmung der PF GmbH nicht gestattet. Eine Veröffentlichung oder Vervielfältigung, auch in Auszügen, ist nicht gestattet.
j. Sie stellen die PF GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen etwaiger Falschinformationen oder der Verletzung von Schutzrechten Dritter in Verbindung mit der Veröffentlichung der von Ihnen übermittelten Informationen und Unterlagen gegen die PF GmbH geltend machen.

VI. Zwischenmakler und Gemeinschaftsgeschäfte
Die PF GmbH ist berechtigt, weitere Personen zu beauftragen und einen Teil der Provision an diese abzuführen oder vorab zu bezahlen. Die PF GmbH wird auf Verlangen offen legen, ob, an wen und in welcher Höhe solche Zahlungen geleistet werden bzw. worden sind.

VII. Pressemitteilungen/Veröffentlichung
Wenn Sie eine Presseerklärung und/oder eine sonstige Veröffentlichung im Rahmen der erfolgten Transaktion abgeben, werden Sie die PF GmbH darin als Transaktionsberater benennen. Sollte die Transaktion aufgrund einer Vermarktung des Objekts über die Online-Plattform der PF GmbH erfolgen, werden Sie diese zusätzlich benennen. Für den Fall, dass Ihr Hauptvertragspartner eine solche Presseerklärung oder sonstige Veröffentlichung vornimmt, werden Sie auf eine Benennung der PF GmbH als Transaktionsberater und im Falle einer Vermarktung über die Online- Plattform zusätzlich auf eine Benennung dieser Plattform hinwirken. Sofern weder Sie noch Ihr Hauptvertragspartner eine Presseklärung oder sonstige Veröffentlichung im Hinblick auf die erfolgte Transaktion vornehmen oder eine Benennung der PF GmbH als Transaktionsberater im Rahmen einer vorgenommenen Presserklärung oder sonstigen Veröffentlichung unterbleibt, ist die PF GmbH zu einer eigenen Presseerklärung oder sonstigen Veröffentlichung berechtigt.

 

VIII. Vermarktung von Objekten auf den Online-Plattformen
a. Die PF GmbH ist berechtigt, Ihre Objekte auf der von der PF GmbH betriebenen Gewerbeimmobilien-Suchplattform www-pf-gmbh.de unter Verwendung der von Ihnen überlassenen Unterlagen und Informationen zu den Objekten online zu vermarkten (inklusive einer virtuellen Besichtigung etc.) und zu verwenden. Die PF GmbH überprüft die Unterlagen nicht auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen und Informationen fällt ausschließlich in Ihren Verantwortungsbereich. Sie stellen der PF GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen etwaiger Falschinformationen oder der Verletzung von Schutzrechten Dritter in Verbindung mit der Veröffentlichung der von Ihnen übermittelten Informationen und Unterlagen gegen die PF GmbH geltend machen.
b. Die PF GmbH wird basierend auf Ihren Angaben eine Objekt-Anzeige erstellen und auf der Online-Plattform präsentieren.
c. Sie sind verpflichtet die PF GmbH unverzüglich über alle eintretenden Änderungen am Objekt zu informieren.

IX. Geldwäscheprüfung
Die PF GmbH ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Geldwäscheprüfung durchführen. Sie verpflichten sich, uns die nach den gesetzlichen Vorgaben erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Geldwäscheprüfung zur Verfügung zu stellen und Änderungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

X. Gesetzlich geforderte Informationen über die Immobilie
a. Sie sind dazu verpflichtet, der PF GmbH alle gesetzlich geforderten Informationen zur Vermarktung der Immobilie rechtzeitig vor Beginn der Vermarktung zur Verfügung zu stellen. Sie sind dazu verpflichtet – falls vorhanden – der PF GmbH einen aktuellen Energieausweis für die Dauer des Auftrags in Kopie zu überlassen.
b. Sollten Sie die von der PF GmbH gesetzlich geforderte Informationen nach Ziffer a. oder den aktuellen Energieausweis vorenthalten und die PF GmbH aufgrund dessen von Dritten in Anspruch genommen werden oder sollte der PF GmbH aufgrund dessen Gebühren, Bußgelder oder sonstige Kosten auferlegt werden, stellen Sie die PF GmbH von sämtlichen Ansprüchen, Bußgeldern, Kosten und Gebühren frei. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt der PF GmbH vorbehalten.

XI. Online Streitbeilegung
Falls Sie einen Vertrag mit der PF GmbH als Verbraucher online oder auf sonstigem elektronischen Weg geschlossen haben, können Sie im Streitfalle Ihre Beschwerde per E-Mail an info@pf-gmbh.de richten. Wir leiten Ihre Beschwerde umgehend an die IHK Nordschwarzwald weiter.

 

XII. Maßgebliche Fassung/Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Sie erhalten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in deutscher Sprache. Der Maklervertrag unterliegt deutschem Recht. Der Gerichtsstand wird durch den Sitz der vertragsabschließenden Niederlassung der PF GmbH oder den Sitz des Schuldners bestimmt.

Stand: 21.11.2023